Spende an den ÖBFV-Schnellhilfefonds
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Impressum & Datenschutzerklärung
Wichtige Mitteilung für alle Brandschutzbeauftragten und Ausbildungsinstitutionen
/in TRVB-AK von Andreas RiegerAufgrund der anhaltenden Restriktionen wegen der Covid-19 Pandemie wird die Gültigkeit der Brandschutzpässe neuerlich bis 31.12.2021 verlängert .
Wichtige Mitteilung für alle Brandschutzbeauftragten und Ausbildungsinstitutionen
/in TRVB-AK von Andreas RiegerAufgrund der aktuellen Corona Situation wurde beschlossen:
Für alle Brandschutzbeauftragten, bei denen die Gültigkeit ihres Brandschutzpasses nach dem 1. März 2020 abgelaufen ist, wird die 5-jährige Frist für den wiederkehrenden Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung um 15 Monate + 3 Monate Toleranz, somit bis zum 30. September 2021 verlängert.
Präambel Zertifizierungsanforderungen in Installations-TRVBs
/in TRVB-AK von Andreas RiegerVom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband sowie den Österreichischen Brandverhütungsstellen als Herausgeber der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz wurde beschlossen, mit sofortiger Wirkung sämtliche verpflichtenden Zertifizierungsanforderungen aus allen Installations-TRVBs zu entfernen und durch die folgende Präambel zu ersetzen:
Die gegenständliche brandschutztechnische Einrichtung dient dem Schutz von Leben, von Einsatzkräften sowie von Sachgütern und ist in vielen Fällen als Ersatz für bauliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Inbetriebnahme und die Instandhaltung nur von Fachfirmen vorgenommen wird, die nicht nur profunde Kenntnisse über die Anforderungen dieser TRVB und die darin zitierten ÖNORMEN besitzen, sondern auch über die dementsprechende Kompetenz im Hinblick auf das eingesetzte Produkt verfügen müssen.
Hinweis:
Kompetenzanforderungen an Fachfirmen für anlagentechnische Brandschutzsysteme sind in der ÖNORM EN 16763 und der ÖNORM F 3700 definiert. Diese können als Grundlage für ein Zertifizierungsverfahren dienen. Der Nachweis der Kompetenz einer Fachfirma auf dem jeweiligen Dienstleistungsgebiet kann als erbracht angesehen werden, wenn dieser nach ÖNORM EN 16763 in Verbindung mit der ÖNORM F 3700 [1] durch eine Zertifizierungsstelle gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17065 ausgestellt wurde.
Die Änderung wird im Zuge der nächsten Überarbeitung der betroffenen Installations-TRVB in die Druckversion sowie die pdf-Version implementiert.