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Änderung TRVB 111 – Wartungsintervall

Gemäß der TRVB S 111, Ausgabe 2008, Stand 2018 ist für Rauchabzüge in Stiegenhäusern ein Wartungsintervall von 2 Jahren gemäß Punkt 9.1 vorgesehen. Kürzere Wartungsfristen können sich auf Grund von Herstellervorgaben ergeben (z.B. jährlich).

Mit dem Erscheinen der ÖNORM F 3075 „Instandhaltung von Entrauchungsanlagen“ per 1. März 2021 werden in dieser ÖNORM auch Wartungsfristen für Rauchabzüge für Stiegenhäuser behandelt. Gemäß den Festlegungen dieser ÖNORM ist eine jährliche Wartung für Rauchabzüge von Stiegenhäusern durch Fachpersonal erforderlich. Hinsichtlich des Umfanges der Wartung wird ebenfalls auf die Festlegungen der ÖNORM F 3075 verwiesen. Im Zuge der nächsten Überarbeitung der TRVB S 111 wird der Passus angepasst.

Wichtige Mitteilung für alle Brandschutzbeauftragten und Ausbildungsinstitutionen

Aufgrund der anhaltenden Restriktionen wegen der Covid-19 Pandemie wird die Gültigkeit der Brandschutzpässe neuerlich bis 31.12.2021 verlängert .

Wichtige Mitteilung für alle Brandschutzbeauftragten und Ausbildungsinstitutionen

Aufgrund der aktuellen Corona Situation wurde beschlossen:

Für alle Brandschutzbeauftragten, bei denen die Gültigkeit ihres Brandschutzpasses nach dem 1. März 2020 abgelaufen ist, wird die 5-jährige Frist für den wiederkehrenden Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung um 15 Monate + 3 Monate Toleranz, somit bis zum 30. September 2021 verlängert.