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TRVB 163 N 26 „Brandschutz bei Siloanlagen“ veröffentlicht
/in ÖBFV, TRVB-AK von Andreas RiegerKlarstellung zu TRVB 123 S
/in TRVB-AK von Andreas RiegerSeitens des TRVB-AK wird hiermit klargestellt, dass bei Brandmeldeanlagen ohne Alarmweiterleitung zu einer Alarmannehmenden Stelle (Feuerwehr), d.h. bei sog. „internen Brandmeldeanlagen“, lediglich Störungsmeldungen an eine ständig besetzte Stelle (z. B. unterwiesene Person, Externer Brandschutzbeauftragter oder Hausbetreuungsfirma) weitergeleitet werden müssen. Eine Weiterleitung von Alarmen an eine ständig besetzte Stelle ist nicht zwingend erforderlich und stellt auch keinen Mangel i.S.d. TRVB 123 S dar.
Anmerkung: Interne Brandmeldeanlagen dienen lediglich der frühzeitigen Alarmierung und Mobilisierung anwesender Personen. Eine Alarmweiterleitung an eine ständig besetzte Stelle ist bei derartigen Brandmeldeanlagen nicht erforderlich. Sofern auf Wunsch des Betreibers dennoch eine Alarmweiterleitung an eine ständig besetzte Stelle erfolgt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erkundung der Alarmursache im Rahmen der eigenen (internen) Brandschutzorganisation zu erfolgen hat. Eine Verständigung der Feuerwehr darf erst nach Verifizierung eines tatsächlichen Brandereignisses vor Ort erfolgen. Dahingehend wird auf das Positionspapier des ÖBFV hingewiesen: https://www.bundesfeuerwehrverband.at/wp-content/uploads/2026/03/2026-02-20-Positionspapier.pdf
Eine entsprechende Präzisierung in der TRVB 123 S wird im Zuge der nächsten Überarbeitung vorgenommen.
TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ veröffentlicht
/in ÖBFV, TRVB-AK von Andreas RiegerGegenwärtig gibt es einen sehr hohen Bedarf bei der Errichtung von leistungsstarken Batteriespeichersystemen. Es gibt aber kein Regelwerk in Österreich für Batteriespeichersysteme über 250 kWh in Gebäuden und für Batteriespeichersysteme im Freien (Batteriespeichersysteme in Containergröße, Einzelaufstellung und Containeranlagen).
Zweck dieser nun veröffentlichten Richtlinie ist es daher, einheitliche Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes bei stationären Batteriespeichersystemen (BESS) mit einem Energieinhalt von mehr als 250 kWh (in Gebäuden bis 250 kWh in den OIB-Richtlinien geregelt, für Batteriespeichersysteme im Freien keine Regelungen) festzulegen.
Die Publikation TRVB 165 N 26: „BATTERIESPEICHERSYSTEME“ ist fertig produziert und steht ab sofort im ÖBFV-Webshop zur Verfügung.