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TRVB 123 /25 (S) „BRANDMELDEANLAGE“ – Druckfehlerkorrektur

Der Punkt 2.6 b) hat zu lauten:

„In allen anderen Fällen ist die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes der Variante B oder C gemäß ÖNORM F 3031 verpflichtend erforderlich.“

Die Anmerkungen bleiben unverändert.

Neuer Anhang 2 der TRVB 121 O

Der Anhang 2 der TRVB 121 O wurde überarbeitet und steht als ausfüllbares pdf HIER zur Verfügung.

Ab sofort ist im Zuge des Vidierungsprozesses ausschließlich diese Version des Anhangs 2 (Stand 22.01.2026) zu verwenden.

TRVB 127 S 26 „SPRINKLERANLAGEN“ veröffentlicht

Die EN 12845, Ausgabe 2021 war bisher einteilig und hat weiterhin Gültigkeit. Die überarbeitete EN 12845 ist nun auf 3 Teile aufgeteilt. Bisher sind nur der Teil 2 und der Teil 3 erschienen, nicht jedoch der Teil 1. Aus diesem Umstand ergibt sich, dass in den widersprüchlichen Regelungen zu ESFR- und CMSA-Sprinklern in zwei gültigen Normen – nämlich in der „alten“ EN 12845 und der „neuen“ EN 12845 – Teil 2 – existieren.

Eine Überarbeitung der TRVB 127 S war daher notwendig. Aufgrund der irreführenden Ausgaben der EN 12845 wurde in der TRVB 127 S klar definiert, dass die Bestimmungen für Läger mit ESFR- und CMSA-Sprinkler nach der „neuen“ EN 12845 – Teil 2 anzuwenden sind und Sprinkleranlagen in Läger mit „normalen“ Sprinklern nach der „alten“ EN 12845 zu planen sind. Auf den Teil 3: Leitfaden für Erdbebensicherungen der EN 12845 wurde in der TRVB 127 S nur verwiesen. Aufgrund der geringfügigen Änderung wurde kein öffentliches Stellungnahmeverfahren durchgeführt.

Die Publikation TRVB 127 S 26 „SPRINKLERANLAGEN“ steht ab sofort im ÖBFV-Webshop zur Verfügung.