News

Änderungen Anforderungen an Steuerzentralen

Klarstellung auf Homepage bis zu den einzelnen Überarbeitungen:

In den TRVBs 111, 112 und 125 ist für die Festlegung von Anforderungen an Steuerzentralen von Entrauchungsanlagen oftmals die prEN 12101-9 angeführt. Da jedoch absehbar ist, dass diese europäische Norm in Kürze weder publiziert und noch mandatiert werden wird, können alternativ auch Steuerzentralen, welche nach ISO 21927-9 zertifiziert sind, eingesetzt werden. Die grundsätzlichen technischen Festlegungen der einzelnen TRVBs wie Platzierung, Anforderungen an Auslösestellen, Energieversorgung, etc. bleiben davon unberührt.

Für Steuerzentralen nach ISO 21927-9 gilt:

Diese Steuerzentralen sind für den Einsatz in Entrauchungsanlagen geeignet, sofern diese den Typen B, C oder D nach ISO 21927-9, Abschnitt 4.2.3 entsprechen.

Zur Abschlussüberprüfung der Steuerzentrale sind den Einreichunterlagen die entsprechenden Zertifikate bzw. Nachweise einer hierfür akkreditierten Zertifizierungs- und/oder Prüfstelle beizulegen.

Folgende Mindestwerte gelten für Steuerzentralen:

Anforderung nach ISO 21927-9 Zutreffender Punkt der ISO 21927-9 Festgelegter Mindestwert für Steuerzentralen
Betriebssicherheit 4.2.4 Re > 50
Umweltklassifizierung 8.2.1 Klasse 1

Die tatsächlichen Werte und Klassen sind am Typenschild bzw. in der Dokumentation zu vermerken.

Für besondere Einsatzzwecke, z. B. Außenanwendung oder in korrosiver Umgebung, kann eine höhere Klassifizierung notwendig sein.

Sofern in der ISO 21927-9 Verweise auf die ISO 21927-10 oder ähnl. vorhanden sind, sind diese Verweise durch die entsprechenden Absätze der EN 12101-10 bzw. der ÖNORM EN 54-Reihe zu ersetzen.

Die Festlegungen für objektspezifische Steuerzentralen nach TRVB 125 S Anhang 14 bzw. TRVB 112 S Anhang 6 bleiben durch diese Regelung unberührt. Steuerzentralen für den Einsatz in Druckbelüftungsanlagen gemäß TRVB 112 S müssen jedenfalls die Anforderungen für die manuelle Übersteuereinrichtung für die Feuerwehr erfüllen.

Änderung TRVB 111 – Wartungsintervall

Gemäß der TRVB S 111, Ausgabe 2008, Stand 2018 ist für Rauchabzüge in Stiegenhäusern ein Wartungsintervall von 2 Jahren gemäß Punkt 9.1 vorgesehen. Kürzere Wartungsfristen können sich auf Grund von Herstellervorgaben ergeben (z.B. jährlich).

Mit dem Erscheinen der ÖNORM F 3075 „Instandhaltung von Entrauchungsanlagen“ per 1. März 2021 werden in dieser ÖNORM auch Wartungsfristen für Rauchabzüge für Stiegenhäuser behandelt. Gemäß den Festlegungen dieser ÖNORM ist eine jährliche Wartung für Rauchabzüge von Stiegenhäusern durch Fachpersonal erforderlich. Hinsichtlich des Umfanges der Wartung wird ebenfalls auf die Festlegungen der ÖNORM F 3075 verwiesen. Im Zuge der nächsten Überarbeitung der TRVB S 111 wird der Passus angepasst.

Präambel Zertifizierungsanforderungen in Installations-TRVBs

Vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband sowie den Österreichischen Brandverhütungsstellen als Herausgeber der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz wurde beschlossen, mit sofortiger Wirkung sämtliche verpflichtenden Zertifizierungsanforderungen aus allen Installations-TRVBs zu entfernen und durch die folgende Präambel zu ersetzen:

Die gegenständliche brandschutztechnische Einrichtung dient dem Schutz von Leben, von Einsatzkräften sowie von Sachgütern und ist in vielen Fällen als Ersatz für bauliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Inbetriebnahme und die Instandhaltung nur von Fachfirmen vorgenommen wird, die nicht nur profunde Kenntnisse über die Anforderungen dieser TRVB und die darin zitierten ÖNORMEN besitzen, sondern auch über die dementsprechende Kompetenz im Hinblick auf das eingesetzte Produkt verfügen müssen.

Hinweis:

Kompetenzanforderungen an Fachfirmen für anlagentechnische Brandschutzsysteme sind in der ÖNORM EN 16763 und der ÖNORM F 3700 definiert. Diese können als Grundlage für ein Zertifizierungsverfahren dienen. Der Nachweis der Kompetenz einer Fachfirma auf dem jeweiligen Dienstleistungsgebiet kann als erbracht angesehen werden, wenn dieser nach ÖNORM EN 16763 in Verbindung mit der ÖNORM F 3700 [1] durch eine Zertifizierungsstelle gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17065 ausgestellt wurde.

Die Änderung wird im Zuge der nächsten Überarbeitung der betroffenen Installations-TRVB in die Druckversion sowie die pdf-Version implementiert.