Beschreibung
2. Ausgabe: 01.07.2026
Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes in Justizanstalten, Polizeianhaltezentren und Verwahrungsräumen in Polizeidienststellen festzulegen. Durch die gegenständliche Richtlinie bleiben gesetzliche Bestimmungen unberührt.
Diese Richtlinie ist auf alle innerhalb eines definierten Areals liegenden Objekte – welche den vorhin genannten Einrichtungen angehören – anzuwenden. In reinen Verwaltungsgebäuden ist diese Richtlinie sinngemäß anzuwenden, hierbei wird auf die OIB RL 2 „Brandschutz“ verwiesen.
Außenstellen von Justizanstalten sind im Sinne der Richtlinie wie Justizanstalten zu bewerten.
Gebäude oder Teile von Gebäuden, in welchen sich Insassen für einen begrenzten Zeitraum unbewacht aufhalten können (z. B. Werkstätten oder Bereiche für den Vollzug gemäß § 126 StVG) sind nicht Gegenstand der Richtlinie. Die vorliegende Richtlinie kann zur Erreichung der Schutzziele jedoch sinngemäß angewendet werden.
Gebäudeteile von Polizeidienststellen, welche in ihrer Funktion nicht der Verwahrung von Angehaltenen dienen, sind, soweit vorhandene Verwahrungsräume durch Brandabschnittsbildungen getrennt sind, gesondert zu behandeln.
Angeschlossene Bauten, welche durch Brandabschnittsbildungen getrennt sind, mit Funktionen, die nicht der Verwahrung von Insassen dienen oder nicht unmittelbar für die oben genannten Bauten funktionell notwendig sind, sind gesondert zu behandeln. Im Speziellen sind in diesem Zusammenhang Gerichtsgebäude zu nennen.
Von dieser Richtlinie nicht umfasst und gesondert zu behandeln sind Anhalteräume in Polizeidienststellen, welche ausschließlich der gesicherten Anhaltung für die unmittelbare Dauer einer Amtshandlung auf der jeweiligen Dienststelle dienen.
Inhaltsverzeichnis:
0 Vorbemerkungen
1 Begriffsbestimmung
2 Allgemeine Anforderungen und Tragfähigkeit im Brandfall
3 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
4 Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
5 Fluchtwege und Evakuierungsabschnitte
6 Brandbekämpfung
7 Anlagentechnischer Brandschutz
8 Organisatorischer Brandschutz
9 Bauführungen im Bestand


