Beschreibung
aktuelle Ausgabe 2026
Diese Richtlinie dient zur Vereinheitlichung und damit Vereinfachung für den Ankauf von Atem- und Körperschutzausrüstung durch die österreichischen Feuerwehren.
Aufgrund der Bewertung der Risiken bei Einsätzen der Feuerwehren in Verbindung mit Atem- und Körperschutzausrüstung muss diese der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung), der PSA – Sicherheitsverordnung, dem Kesselgesetz, der Versandbehälterverordnung, dem ADR und soweit anwendbar, den entsprechenden EN und ISO – Normen, ÖNORMEN bzw. ÖNORM-Regeln und ÖBFV KS10 entsprechen. Es wird angemerkt, dass die einschlägigen Normen eingehalten werden müssen, jedoch für den Feuerwehrgebrauch zu den in den Regelwerken vorgesehenen Ausführungsvarianten einschränkende Kriterien vorgegeben werden.
Mit dem Begriff Landesfeuerwehrverbände sind alle Landesfeuerwehrschulen, Atemschutzwerkstätten, Berufsfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren zusammengefasst.



