Beschreibung
1. Ausgabe: 15.07.2026
Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes bei stationären Batteriespeichersystemen (BESS) mit einem Energieinhalt von mehr als 250 kWh festzulegen, wobei bei der Anordnung von Batteriespeichersystemen in Gebäuden der Energieinhalt aller Batteriespeichersysteme zu betrachten ist, auch wenn diese in unterschiedlichen Räumen aufgestellt werden. Durch die gegenständliche Richtlinie bleiben gesetzliche Bestimmungen unberührt.
In Abhängigkeit der Umgebungssituation wie z. B. der Aufstellung von Batteriespeichersystemen in exponierten Lagen oder in waldbrandgefährdeten Gebieten können höhere abweichende Anforderungen notwendig werden.
Bei einem Brand von Batteriespeichern kann es zu einem Kurzschluss der Batterien kommen, wodurch die Gefahr eines thermischen Durchgehens in zuvor nicht betroffenen Zellen entsteht. Es könnte bei Batteriespeichern im Freien zielführender sein, die Batteriespeicher unter kontrollierten Bedingungen thermisch umsetzen zu lassen.
Aufgrund der sich ständig weiter entwickelnden Batterietechnologie ist mit regelmäßigen Überarbeitungen dieser TRVB zu rechnen. Es sollte daher immer der Letztstand verwendet werden.
Inhaltsverzeichnis:
0 Vorbemerkungen
1 Begriffsbestimmung
2 Grundlagen
3 Großmaßstäbliche Brandprüfung nach UL 9540A
4 Anforderungen bei Aufstellung im Freien
5 Anforderungen bei Aufstellung innerhalb eines Gebäudes
6 Organisatorischer Brandschutz
7 Löschwasserversorgung
8 Normen und Richtlinien
9 Literatur



