Beschreibung
3. Ausgabe: 15.07.2025
Zweck dieser Richtlinie ist es, in Verbindung mit der TRVB 117 O „Organisatorischer Brandschutz – Ausbildung“ und TRVB 119 O „Organisatorischer Brandschutz“, Mindestanforderungen für die Brandschutz – Eigenkontrollen in Gebäuden festzulegen, sofern durch bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften, Herstellerangaben, etc. keine anderen Regelungen bestehen.
Anmerkung: Für Betriebe sind insbesondere auch gesetzliche Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzes (z. B. Arbeitsstättenverordnung – AStV) zu beachten.
Für Sondernutzungen wird ebenfalls auf die Regelungen der TRVB 119 O – Organisatorischer Brandschutz verwiesen.
Inhaltsverzeichnis:
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Hinweise zur Anwendung
4 Zweck und Notwendigkeit der Brandschutz – Eigenkontrollen
5 Umfang der Eigenkontrollen
6 Kontrollplan
7 Durchführung der Brandschutz-Eigenkontrolle und Ausfertigung des
Brandschutz-Mängelberichtes
8 Hinweis auf Gesetze, Normen und Richtlinien
9 Anhänge