Beschreibung
aktuelle Ausgabe: März 2018
Zweck dieser Richtlinie ist es, Mindestanforderungen für den Rauchabzug in Stiegenhäusern festzulegen, sofern durch bundes- und landesgesetzliche Vorschriften oder durch sonstige technische Richtlinien keine andere Regelung bestehen.
Hinweis: Die Festlegungen der OIB-Richtlinie 2 Brandschutz werden berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
2. Begriffsbestimmungen
3. Zielsetzung/Aufgaben
4. Ausführungsarten
5. Anlagenbestandteile
6. Dimensionierung, Anordnung und Zuluftöffnungen
7. Ansteuerung von Aufzügen über Rauchschutzschalter von Stiegenhausentlüftungen
8. Überprüfung eines Rauchabzugs für Stiegenhäuser
9. Wartung und Instandsetzung
10. Überprüfungen, die dem Betreiber obliegen (Eigenkontrollen, Führung Kontrollbuch)
11. Hinweis auf Gesetze, Normen und Richtlinien
Anhang 1 Formblatt zur Einreichung
Anhang 2 Installationsattest
Anhang 3 Kontrollbuch