Beschreibung
Ausgabe 2004
Aufgrund gesetzlicher Regelungen (neue Bauvorschriften, OIB Richtlinien) sind diese TRVBs nicht mehr erforderlich und wurden daher aufgehoben: Restbestände können noch erworben werden. Sie können weiterhin als Grundlage für Brandschutzkonzepte herangezogen werden, es ist jedoch zu beachten, dass u.U. Widersprüche zu gesetzlichen Regelungen bestehen. Diese TRVBs dürfen nicht mehr zitiert werden.
Aufgrund einer Risikoanalyse (z.B. unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadensausmaßes) werden im Brandschutzkonzept die einzelnen Brandschutzmaßnahmen und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die geforderten Schutzziele dargestellt. Das Brandschutzkonzept wird zweckmäßigerweise in einem frühen Planungsstadium erstellt. Es werden die angewandten Nachweisverfahren und die zugrunde gelegten Parameter, insbesondere Brandszenarien, detailliert dargelegt.