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BRENNENDE FLÜSSIGKEITEN
Gefahr: Wenn Löschwasser in über 100° C heiße Flüssigkeiten gelangt,
dehnt es sich gewaltig aus: 1 Liter Wasser - 1700 Liter Wasserdampf.
Beispiel: Brennt der Inhalt eines Bitumenkessels und gelangt beim
Löschversuch Wasser in den Kessel, wird dadurch das siedende Bitumen
herausgeschleudert und kann die Einsatzkräfte schwer verletzen.
Ausnahme: Alle mit Wasser mischbaren Flüssigkeiten, z.B. Alkohol,
bzw. bei Entstehungsbränden, wenn tiefere Flüssigkeitsschichten
noch nicht erwärmt sind, Sprühstrahl!
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Flüssigkeiten
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BRENNENDE GASE
Im Allgemeinen ist bei Bränden von Hochdruckgasen größeren
Umfanges mit Wasser kein Erfolg zu erzielen. Gashahn schließen!
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Gase
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Metalle
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ELEKTRISCHE ANLAGEN
Da Wasser leitfähig ist, müssen bei unter Spannung stehenden elektrischen
Anlagen Mindestabstände eingehalten werden.
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Elektrizität
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Beispiel: C-Rohr (genormt)
Mindestabstände für die Praxis:
| SPRÜHSTRAHL | VOLLSTRAHL |
Niederspannung bis 1000 Volt | 1 m | 5 m |
Hochspannung über 1000 Volt | 5 m | 10 m |
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Siehe auch Merkblätter
der EVU.
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Staubförmige Stoffe
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RAUCHFANGBRÄNDE
Beim Einsatz von Wasser kommt es zu einer enormen Bildung von
Wasserdampf (1 : 1700,
siehe 6.3), die den Rauchfang sprengen kann:
Es besteht die Gefahr, dass sich der Brand auf alle Stockwerke ausbreitet.
Beispiel: Nachdem der Rauchfangkehrer an der Einsatzstelle eingetroffen
war, entschied er mit dem Einsatzleiter, den Rauchfang ausbrennen
zu lassen. Es wurden alle Stockwerke, der Dachboden und
der Dachbereich (auch Nachbarobjekte - Gefahr des Funkenfluges)
sorgfältig und laufend kontrolliert.
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Rauchfänge
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