Liste der gem. TRVB 117 O anerkannten Ausbildungsinstitutionen

Prüfung TRVB 117 O

Für die Tätigkeit als Ausbildungsleiter bzw. hauptverantwortlicher Ausbildungsleiter i.S.d. TRVB 117 O sind umfassende Kenntnisse über alle Aspekte des Brandschutzes unabdingbar.

Die Berechtigung zum Ausbildungsleiter gemäß TRVB 117 O erfordert deshalb die positive Absolvierung einer Prüfung (TRVB 117 O, Pkt. 6.1.3).

Die mündliche Prüfung wird von der Anerkennungskommission des TRVB-Arbeitskreises abgenommen und umfasst die Bereiche

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz

Nach Übermittlung der Prüfungsanmeldung erfolgt die Terminabstimmung direkt mit dem Prüfer.


    Prüfungsanmeldung