Beschreibung
Diese Richtlinie regelt die modular aufgebaute erweiterte Feuerwehrausbildung für leitende Bedienstete externer (Feuerwehr-) Dienststellen – z.B. Berufsfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren, Landesfeuerwehrschulen (externe Auszubildende) gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
Die erweiterte Feuerwehrausbildung wird bei den Berufsfeuerwehren Österreichs nicht als „Offiziersausbildung für Österreichische Berufsfeuerwehren gemäß ÖBFV-RL BF 05“ anerkannt.
Ob die erweiterte Feuerwehrausbildung als Einsatzleiterausbildung für die entsendende (Feuerwehr-) Dienststelle anerkannt wird, liegt im Ermessensbereich derselben.