Beschreibung
Diese Richtlinie definiert die Voraussetzungen, die Inhalte und den Umfang der Offiziersausbildung für die österreichischen Berufsfeuerwehren. Weiterführende
Detailfestlegungen hinsichtlich des Ausbildungsinhaltes werden in der ÖBFV RL BF-06 „Lehr- und Prüfungsstoff der Offiziersausbildung für Österreichische Berufsfeuerwehren“ getroffen.
Diese Ausbildung kann ausschließlich an Standorten österreichischer Berufsfeuerwehren durch deren Personal durchgeführt werden. Eine Auslagerung von Teilen der Ausbildung an externe Ausbildungseinrichtungen ist dabei zulässig.
Grundsätzlich wird keine vorhergehende feuerwehrspezifische Ausbildung für die Offiziersausbildung angerechnet. In Ausnahmefällen können auf Wunsch der entsendenden Feuerwehr die positiv absolvierten Ausbildungen gemäß der ÖBFV RL BF-01 und/oder BF-02 anerkannt werden.