Beschreibung
Diese Richtlinie soll die Minimalanforderungen bzgl. der Inhalte und des Umfangs für die Ausbildung „Absturzsicherung – Rettung aus Höhen und Tiefen“ bei Berufsfeuerwehren festlegen. Rettungs- und Hilfeleistungseinsätze in Höhen und Tiefen gehören seit Jahren zum Aufgabenbereich der Feuerwehren. Durchgeführt werden Menschen- und Tierrettungen, sowie Technische Hilfeleistungen bei Gefahr in Verzug. Grundsätzlich keine Einsatzgebiete für die Feuerwehr sind der Bergrettungsdienst (Gletscherspalten, Liftanlagen, …), sowie der Industriekletterbereich.
Zur Bekämpfung von Bränden und bei der Durchführung der technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen der Feuerwehren sich in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen, wo eine Sicherung gegen Absturz unbedingt erforderlich ist. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kann es vorkommen, dass die herkömmliche (Standard) Ausrüstung (Rettungsleine, Feuerwehrgurt) nicht eingesetzt werden kann, da ansonsten ihre Einsatzgrenze überschritten wird. Hier sind besondere Einsatzmittel und Verfahren erforderlich.