Beschreibung
Diese Richtlinie soll die Minimalanforderungen bzgl. der Inhalte und des Umfangs für die Chargenausbildung bei Berufsfeuerwehren festlegen. Allfällige vom jeweiligen Dienstgeber vorgeschriebene Ausbildungsinhalte von Verwaltungs- bzw. Dienstprüfungen sind nicht Inhalt dieser Richtlinie. Mit dem positiven Abschluss der Ausbildung ist der Teilnehmer befähigt die taktische Einheit „Löschgruppe Berufsfeuerwehr“ zu führen, bzw. die Funktion eines Fahrzeugkommandanten zu übernehmen.