Jeden ersten Samstag im Oktober werden bundesweit die Alarmierungssysteme anhand der Zivilschutzsignale getestet.
Beschreibung des Warn- und Alarmsystems
(Auszug aus BGBI. 87/1988)
1. ALLGEMEINES
Zur raschen Warnung und Alarmierung der Bevölkerung in Katastrophen-
und Krisenfällen wird ein vom Bund, von den Ländern und von
den Gemeinden gemeinsam zu errichtendes und zu betreibendes Warn- und
Alarmsystem eingerichtet.
Zweck
Die unmittelbare Warnung und Alarmierung der Bevölkerung soll
mittels akustischer Warneinrichtungen erfolgen, die zentral und regional
sowie bezirks- oder abschnittsweise auslösbar sind. Die Auslösung
der Zivilschutz- und Feuerwehrsignale (letztere ausgenommen Wien)
soll durch die Übertragung von elektrischen Impulsen erfolgen, die von
den Landeswarnzentralen über entsprechende Nachrichtenverbindungen
wie z.B. über Polizei- oder Feuerwehrfunk zu den einzelnen
akustischen Warneinrichtungen gelangen. Um eine bundesweite Auslösung
der Zivilschutzsignale durch die Bundeswarnzentrale zu gewährleisten,
sind in jeder Landeswarnzentrale entsprechende Vorkehrungen
zu treffen.
Dieses Warnsystem wird entsprechend den bisherigen Planungen auf
der Grundlage der bereits vorhandenen Feuerwehrsirenen ausgebaut
und kann nicht nur zur Information der Bevölkerung eingesetzt werden,
sondern auch zur Alarmierung der Hilfsdienste.
Auslösung
Der bisherige Ausbaustand der Funkfernsteuerung ist länderweise verschieden
und auf Grund der gegebenen topographischen und technischen
Voraussetzung auch uneinheitlich. Technische Einrichtungen, die betriebsfähig
sind und nach dem derzeitigen Stand der Technik in das
Gesamtkonzept eingebunden werden können, sind Bestandteile des gemeinsamen
Warn- und Alarmsystems.