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Mehr als die Hälfte aller Unfälle und Verletzungen im Feuerwehrdienst
ereignen sich bei Übungen, Leistungsbewerben und bei der Ausbildung.
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UNFALL- STATISTIK
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Mehr als ein Drittel der Unfälle ereignen sich im Einsatz.
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vgl. Folie 2.1.6
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DIE HÄUFIGSTEN UNFÄLLE SIND:
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Die häufigsten Unfälle
sind Stürze.
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1. Stürze:
Mehr als ein Drittel aller Unfälle, u.a.:
- Ausrutschen auf schiefem Boden
- Fallen von Treppen
- Fallen von Stiegen und Fahrzeugen
- Fallen über herumliegende Gegenstände
2. Weitere häufige Ursachen:
- Stoßen an und mit harten Gegenständen
- Herab- und Umfallen von Gegenständen
- Einklemmen bei Türen
- Transport von Einsatzgeräten
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DER DIENSTUNFALL
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Gemäß § 176 Abs. 1 Z. 7 ASVG sind Dienstunfälle Unfälle, die im örtlichen,
zeitlichen, ursächlichem Zusammenhang mit Ausbildung, Übung
und Einsatz stehen. Diese sind einem Arbeitsunfall rechtlich gleichgestellt.
Die Wege zur Ausbildung, Übung und zum Einsatz sind ebenfalls
geschützt.
Hier kann es zu "Dienstunfällen" kommen:
EINSÄTZE
- Brandeinsätze
- Technische Hilfeleistungen
- Rettung von Menschen und Tieren
- Bergung von Gütern und Fahrzeugen
- Hilfeleistung bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen
SCHULUNG, ÜBUNG UND AUSBILDUNG
- Übungen (auch zu Leistungsbewerben), Schulungen und Lehrgänge,
Weg zu Übungen, Schulungen und Lehrgängen.
WEITERS:
- Sicherungsarbeiten und Sicherungsdienste im Rahmen des gesetzlichen
Auftrags wie z.B. Aufsichts- und Absperrdienste bei Einsätzen,
Brandsicherheitswache.
- Reparatur und Wartung an Fahrzeugen, Geräten und am Feuerwehrhaus.
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Was ist ein Dienstunfall?
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Unfallverhütung
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UNFALL- VERHÜTUNG:
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Achte auf Deinen Weg zum und vom Dienst!
- Achte auf Deine Geschwindigkeit!
- Nimm Rücksicht auf Witterung und Straßenverkehr.
- Beachte die Tempolimits.
- Achte auf den Vorrang!
- Vorsicht bei Kreuzungen, Verkehrsampeln, ...
- Kein Alkohol und keine Drogen!
- Befördere nur die für das Fahrzeug zugelassene Personenzahl!
DIE MEISTEN UNFÄLLE PASSIEREN IN DER
AUSBILDUNG UND BEI DER ÜBUNG!
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auf dem Weg vom und zum
Dienst,
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Befolge die Vorschriften der Ausbildung!
- Trage die vorgeschriebene Bekleidung bzw. Schutzausrüstung.
- Achte auf die richtige Folge der Lernschritte:
z.B. 1. zeigen, 2. erklären, 3. erst jetzt üben.
- Genauigkeit geht immer vor Schnelligkeit.
- Sichere Dich bei Übungen zur Menschenrettung immer zusätzlich.
- Stelle bei Löschvorführungen ausreichend Brandschutz bereit.
- Beachte die Gefahrenzone.
- Halte bei praktischen Ausbildungen die Rettungsmittel immer bereit
(Erste Hilfe-Koffer).
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bei der Ausbildung
und der Übung,
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Bediene die Geräte nach Vorschrift
Nur wer geschult ist, soll auch die Geräte bedienen!
- Achte auf den richtigen Transport: z.B. die Tragkraftspritze muss
immer von vier Mann getragen werden, Saugschläuche immer von
2 Männern.
- Stelle die Geräte sicher auf: z.B. der Leiterfuß muss immer auf einer
waagrechten und festen Unterlage stehen.
- Setze die Geräte zweckmäßig ein: z.B. mit Rettungsleinen dürfen
keine Lasten gehoben werden.
- Halte Dich an die Betriebs- und Bedienungsanleitungen.
- Beachte die Sicherheitseinrichtungen: z.B. akustische Restluftwarnung
bei Atemschutzgeräten.
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am Gerät.
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VIER GEFÄHRLICHE SITUATIONEN
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UNFALL- GEFAHR:
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1. Beim Löschfahrzeug
Die Gefahr lauert im Detail, und zwar hier:
- Beim Ab- und Aufsitzen und Schließen der Fahrzeugtüren.
- Wenn Du die Geräte aus dem Fahrzeug nimmst oder sie wieder
versorgst:
Schließe immer offene Geräteladen und Türen!
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beim Fahrzeug,
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2. Bei der Tragkraftspritze
Achtung, wenn Ihr die Pumpe gemeinsam heben oder tragen sollt!
- Heraus- und Hineinheben der TS.
- Transport der TS im unwegsamen Gelände.
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bei der Pumpe,
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3. Bei Druck- und Saugschläuchen
Dabei kommt es oft zu einem Unfall:
- Beim Tragen und Kuppeln von Schläuchen (Prellungen und Quetschungen).
- Beim Auslegen von Schlauchleitungen (Stolpern, Hängenbleiben).
- Beim Platzen von Schläuchen.
- Durch die Bewegung der Schlauchleitungen beim Durchfluss des
Wassers.
- Durch Herumschleudern des Druckschlauches.
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beim Schlauch,
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4. Bei sonstigen Einsatztätigkeiten
Das ist immer gefährlich:
- Ausrutschen, Abstürzen
- Spitze oder gefährliche Gegenstände im Brandschutt (Nägel, ...)
- Anfassen heißer Gegenstände
- Gegenseitiges Behindern
- Unvorhergesehenes Aufflammen (Rückzündung)
- Einsturz (Gebäudeteile, Giebelwände, Rauchfänge)
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bei sonstigen
Einsatztätigkeiten.
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Was sind genormte und geprüfte Geräte?
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1. GENORMTE GERÄTE
Die Feuerlöschgeräte müssen Normen entsprechen, damit sie die Feuerwehr
verwenden darf.
Die Normen regeln u.a. die Bauweise und die Prüfung und sichern drei
Dinge:
- Die Feuerlöschgeräte sind von allen Feuerwehren einheitlich zu
bedienen.
- Die Geräte und Aggregate bringen die geforderte Leistung.
- Die Bedienelemente haben dieselbe Funktion.
Durch die Norm können verschiedene Feuerwehren die Feuerlöschgeräte
und Armaturen nützen. Man kann die Geräte im Einsatz ...
... untereinander austauschen und wechseln, z.B. Atemschutzgeräte
... miteinander verbinden, z.B. Druck- und Saugschläuche
... und unfallfrei und einheitlich bedienen, siehe Beispiel.
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ZIELE DER NORMEN
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Das Schaltorgan des Mehrzweckstrahlrohres
Am Schaltorgan lassen sich die Stellungen Vollstrahl, Halt und Sprühstrahl
einstellen. Diese Stellungen sind genormt, d.h. sie sind bei Produkten
von verschiedenen Firmen immer gleich. Denn: Das Schaltorgan
muss auch unter Druck und mit Schutzhandschuhen jederzeit, leicht und
unfallsicher zu bedienen sein.
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Beispiel: Das Schaltorgan
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2. GEPRÜFTE GERÄTE
Feuerwehrgeräte und Ausrüstungsgegenstände unterliegen strengen Bestimmungen,
die, wie erwähnt, in der ÖNORM, EN, ÖBFV-RL, TRVB
oder Dienstanweisungen geregelt sein können.
Die ÖNORM regelt u.a.:
- die Ausführungen
- die Prüfkriterien
- die wiederkehrenden Prüfungen
- den Ausscheidungsmodus.
Die wiederkehrende Prüfung und die festgelegte Lebensdauer helfen,
Schäden am Gerät und damit Unfälle bei der Verwendung zu vermeiden.
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GEPRÜFTE GERÄTE
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So regelt die ÖNORM F5260 die Sicherheit der Rettungsleinen.
DIE WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG
nach ÖNORM F 5260, Abschnitt 11
Wiederkehrende Überprüfung durch den Verwender
Rettungsleinen sind mindestens einmal jährlich sowie nach jeder Verwendung
zu überprüfen. Hierbei ist die ausgespannte Leine eingehend
auf Abnutztung, Flecken, zerrissene Fäden, Verringerung des Durchmessers
u. dgl. zu untersuchen.
Damit kann sich jeder im Einsatz darauf verlassen, dass er mit der Rettungsleine
unfallsicher arbeiten kann, z.B. beim Abseilen.
DIE AUSSCHEIDUNG
nach ÖNORM F 5260, Abschnitt 12
Ausscheidung
Wenn zwischen den jährlichen Überprüfungen das Auftreten einer Überbelastung
nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Rettungsleine auszuscheiden,
darf aber als Arbeitsleine nach besonderer Kennzeichnung
weiter verwendet werden.
Insbesondere sind Leinen, die bei der wiederkehrenden Überprüfung
durch den Verwender nach Abschnitt 11 nicht entsprochen, den Sturz
einer Person aufgefangen oder eine gleichwertige Belastung ertragen
haben, als Rettungsleine auszuscheiden. Rettungsleinen nach dieser
ÖNORM dürfen nicht mehr als 6 Jahre in Verwendung stehen. Nach
Erreichung dieser Zeitspanne müssen sie als Rettungsleinen ausgeschieden
werden.
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Beispiel: Die Rettungsleine
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