Wichtige Mitteilung für alle Brandschutzbeauftragten und Ausbildungsinstitutionen
Aufgrund der aktuellen Corona Situation wurde beschlossen:
Für alle Brandschutzbeauftragten, bei denen die Gültigkeit ihres Brandschutzpasses nach dem 1. März 2020 abgelaufen ist, wird die 5-jährige Frist für den wiederkehrenden Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung um 15 Monate + 3 Monate Toleranz, somit bis zum 30. September 2021 verlängert.