Wichtige Mitteilung für alle Brandschutzbeauftragten und Ausbildungsinstitutionen

Aufgrund der aktuellen Corona Situation wurde beschlossen:

Für alle Brandschutzbeauftragten, bei denen die Gültigkeit ihres Brandschutzpasses nach dem 1. März 2020 abgelaufen ist, wird die 5-jährige Frist für den wiederkehrenden Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung um 15 Monate + 3 Monate Toleranz, somit bis zum 30. September 2021 verlängert.

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