Inhalt

 

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1. THEMA:

2.3 ERSTE HILFE

2. AUSBILDUNGSZIEL:

Der Teilnehmer soll wissen:

  • Wer, wann zur Erste Hilfe Leistung verpflichtet ist.
  • Welche Erste Hilfe Maßnahmen bei einer bewusstlosen Person anzuwenden sind.

Der Teilnehmer soll können:

  • Den Rautekgriff zur Rettung von Verletzten anwenden.
  • Bewusstlose Person in stabile Seitenlage bringen.
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Blutstillung, Freimachen der Atemwege und Atemkontrolle sowie Maßnahmen zur Wiederbelebung setzen.

Der Teilnehmer soll folgende Kompetenz besitzen:

  • Der Teilnehmer soll selbstständig vor Eintreffen der Rettungsorganisation richtige Erste Hilfe Maßnahmen inklusive der Alarmmeldung treffen.

3. METHODE:

Lehrgespräch mit praktischer Vorführung

4. BITTE VORBEREITEN:

Lernunterlage TRMA1  bzw. Sachinformation zum Kapitel

 

Folien zum Kapitel

 

5. HINWEISE:

Als Mindestumfang der Erste Hilfe-Ausbildung wird hier eine mit der Rettung und den Feuerwehrärzten erarbeitete  2 stündige Ausbildung angeboten.

 

Diese wird durch die 16 Stunden-Ausbildung (oder ev. andere Ausbildungen)  nach den Richtlinien der Rettungsorganisationen ersetzt. Zur Anerkennung dieser anderen Ersten Hilfe-Ausbildung wie der Lenkerberechtigung (Führerschein), der Giftlizenz der Bauern (Spritzmittelbezug) ist die Bestätigung einer Rettungsorganisation erforderlich.

6. ZEIT:

2 Stunden ( bzw. bis 16 Stunden )