Diese Richtlinien gelten für Brandmeldeanlagen zum Einbau in Gebäuden unter Verwendung automatischer Melder und/oder nichtautomatischer Melder. Sie sind sinngemäß auch auf andere Brandmeldeanlagen anzuwenden (z.B. Tunnel, Schiffe). Wenn mit Brandmeldeanlagen stationäre Löschanlagen oder andere Brandschutzeinrichtungen angesteuert werden sollen, sind zusätzlich die jeweils hiefür geltenden Richtlinien zu beachten.
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