Eisenbahnschutzvorschriften – rechtliche Probleme beim Einsatz der Feuerwehren

Gemäß einer Information des ÖBFV vertritt das BMVIT die Rechtsauffassung, dass bei Betreten von Eisenbahnanlagen im Einsatz eine Kontaktaufnahme der Einsatzkräfte mit der zuständigen Leitstelle der ÖBB ausreichend ist, um von dem dort Dienst versehenden Eisenbahnaufsichtsorgan die entsprechenden Anweisungen im Sinne von § 2 Abs. 6 EisbSV zu erwirken.
Die persönliche Anwesenheit eines geschulten Eisenbahnbediensteten im Sinne des § 2 Abs. 7 EisbSV bei einem Einsatz auf Eisenbahnanlagen vor Ort ist nicht erforderlich!
Ungeachtet dessen hat das BMVIT eine Klarstellung der Problematik im Text der EisbSV bei nächster Gelegenheit zugesagt.

Lesen sie in dieser Kategorie weiter …

,

Pro Merito Verleihung 2024 an der Landesfeuerwehrschule Salzburg

Mit dem Strahlenschutzverdienstzeichen „Pro Merito“ werden…

Führungsseminare 2024 abgeschlossen

Die ÖBFV - Führungsseminar-Reihe 2024 ging soeben im Kärntner…

Stöbern Sie in unserem Archiv …

,

Information zu SARS-CoV-2 / COVID-19 – “Coronavirus”

Die momentane Situation ist eine große Herausforderung für…
, ,

Der 12. BFLB ist geschlagen – die Sieger stehen fest!

St. Martin im Mühlkreis (Oberösterreich) war – wie vor vier…

Umfangreiche Löscharbeiten bei Geschäftsbrand

Am Nachmittag des 04. Juni 2016 ist während der Betriebszeiten…

Fahrzeugüberschlag auf der Südost-Tangente

Aus derzeit unbekannter Ursache hatte sich am 25.09.2015 gegen…

ENNSTAL 2014 – die Kräfte wurden angefordert…

Feuerwehr: mitten im Leben, den Menschen nahe! Bald ist es soweit!…

LKW streift Leitschiene

Am 5. August 2014 prallte ein Sattel-LKW-Zug gegen den Leitschienenfahrbahnteiler…

Lagemeldung der Wiener Hilfskräfte aus Slowenien – 12.02.2014

Der Tag begann bei Schneeregen mit den bereits zur Routine gewordenen…