Schaulustige und die Feuerwehr

Zahlreiche Medien berichten seit einigen Tagen über sich häufende Einsätze, bei denen die Feuerwehr von Schaulustigen („Gaffern“) bei ihrer Arbeit behindert wird. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband sieht diese Thematik folgendermaßen.

Schaulustige hat es immer schon gegeben, heutzutage wird allerdings das „eh nur Schauen“ mit diversen Werkzeugen wie Smartphones erweitert und Szenarien für die Ewigkeit festgehalten, dokumentiert für den Privatgebrauch oder das Internet. Mit Smartphones können Videos live ins Internet gestellt werden. Zahlreiche Leserreporter übermitteln Bilder von Einsatzstellen an Redaktionen, noch bevor die Einsatzkräfte überhaupt vor Ort sind. Dafür gibt es möglicherweise sogar ein paar Euro Lohn. Lautstarke Mutmaßungen und Meinungsäußerungen direkt neben Verunfallten, neben Opfern, Angehörigen und Rettern kommen immer wieder vor. Das Zeitalter der Digitalisierung und die Verrohung der Gesellschaft fordern uns alle, haben Auswirkungen auf uns alle. Nun gilt es, besonnen, vernünftig und mit Hausverstand damit umzugehen und sich mit dieser Situation auseinander zu setzen.
Der Begriff „Gaffer“ muss zu allererst differenziert betrachtet werden: Handelt es sich um Schaulustige, die den Einsatz tatsächlich behindern, indem sie den Zugang blockieren oder den Arbeitsbereich der Einsatzkräfte dermaßen einengen, dass diese ihrer Tätigkeit nicht mehr nachkommen können oder handelt es sich um „Gaffer“, die das Einsatzgeschehen beobachten und Videos und/oder Fotos anfertigen? Das wäre zwar moralisch verwerflich, würde den Einsatz aber nicht direkt behindern.
Erst durch diese Unterscheidung wird der Handlungsbedarf der Feuerwehr ersichtlich. Wenn die Feuerwehr im Einsatz behindert wird, so ist ein Ansatz das Setzen einer großräumigeren Absperrung, die ein Zunahekommen dieser „Gaffer“ verhindert – notfalls mit der Unterstützung der Exekutive. Sollte es sich um „Gaffer“ handeln, die aus der Entfernung Videos und/oder Fotos machen, so ist dies zwar nicht in Ordnung, allerdings besteht kein strafrechtlicher Tatbestand. Das Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit ist nicht verboten.
Relevant werden diese Fotos und Videos erst dann, wenn sie verbreitet, ausgestrahlt oder online gestellt werden und die Persönlichkeitsrechte von Opfern verletzt werden. Verantwortlich für die daraus resultierenden Konsequenzen ist allerdings der „Gaffer“ selbst und nicht die Feuerwehr. Die Feuerwehr fühlt sich jedoch grundsätzlich der Wahrung eben dieser Persönlichkeitsrechte verpflichtet. Es hat sich gezeigt, dass ein Sichtschutz bei Einsätzen z.B. auf Autobahnen in Einzelfällen durchaus Sinn bringt. So wird, im Falle von schweren Verkehrsunfällen, der Verkehrsfluss auf der Gegenfahrbahn weniger stark beeinflusst, da neugierige Blicke eher ausbleiben.
Auch bei besonders schweren Unfällen abseits der Autobahnen, wo Schwerstverletzte oder sogar Todesopfer zu retten bzw. zu bergen sind, ergibt das Aufstellen von Sichtschutzwänden im Einzelfall durchaus Sinn, um Passanten tragische und verstörende Bilder bestmöglich zu ersparen. Deshalb unterstützt der Österreichische Bundesfeuerwehrverband die Möglichkeit der Anschaffung solcher Sichtschutzwände, die den Einsatzkräften dienlich sind, Opfern bestmöglich helfen zu können.
Allerdings wird festgehalten, dass nicht jeder Passant automatisch ein Gaffer ist und nicht jeder Einsatz einer rigorosen Abschirmung bedarf. Das Herstellen von Sichtschutzmaßnahmen muss im Einsatzfall somit jede Feuerwehr für sich selbst evaluieren und taktisch bewerten.
Zusammenfassend geht es vielmehr darum, der Bevölkerung vor Augen zu führen, dass bei Einsatzstellen ein empathisches und angemessenes Verhalten erforderlich ist. Gegenseitiger Respekt und Verständnis müssen der natürlichen menschlichen Neugierde und dem stärker werdenden Voyeurismus zuvorkommen. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird verstehen, dass die Nachricht eines tödlich verunglückten Familienangehörigen die Hinterbliebenen nicht über Facebook oder ähnliche Onlinemedien erreichen sollte…
Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband fordert grundsätzlich eine sachliche Debatte in Bezug auf mögliche gesetzlichen Verschärfungen bei Übergriffen auf Einsatzkräfte. In der „Gafferthematik“ setzt der Österreichische Bundesfeuerwehrverband auf Bewusstseinsbildung und appelliert an den gesunden Menschenverstand: „Das was du nicht willst, dass man dir tut, das füg‘ auch keinem and’ren zu.“

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband sieht ein akkordiertes gemeinsames Vorgehen in dieser Thematik (Sichtschutz bei Einsätzen) von Einsatzorganisationen wie Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie von Straßenerhaltungsdiensten (ASFINAG) als oberstes Ziel, gerne auch unter der Federführung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes. Kontraproduktiv wären kurzfristige, überstürzte Schnellschüsse oder ein singulär abgeschottetes Handeln Einzelner.

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